Schulungen und In-House Schulungen

Für den Umgang oder Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen werden zum persönlichen Arbeitsschutz Schulungen durchgeführt. In vielen Arbeitsbereichen sind die Arbeitnehmer durch den Kontakt mit biologischen Arbeitsstoffen Gefährdungen ausgesetzt. Die Biostoffverordnung von 1999 hat das Ziel, Arbeitnehmer durch entsprechende technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen vor Erkrankungen durch biologische Arbeitsstoffe zu bewahren. In Schulungen wird auf die jeweils entsprechenden Maßnahmen hingewiesen.

Bei einer ganzen Reihe von Beschäftigungsgebieten können Arbeitnehmer mit biologischen Arbeitsstoffen in Berührung kommen. Wie beispielsweise in den Bereichen

o       Gesundheitswesen

o       Pflegebereich

o       Entsorgung biologischer Abfälle

o       Wertstoffsortieranlagen

o       Feuerwehr und Rettungswesen

o       Servicetechniker bei Wartungs-, Instandsetzungsarbeiten in mikrobiologischen Laboratorien

Hierzu werden folgende Schulungen angeboten:

Zusätzlich bieten wir Schulungen zu den folgenden Themen an