M-L-T

Isolierstationen (TRBA 250)

Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege“ konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverord­nung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber in soweit davon ausge­hen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeit­geber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den glei­chen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Das Team der MLT – Medizin- und Labortechnik steht Ihnen innerhalb der Beratung zur Umsetzung der TRBA 250 für Isolierstationen gerne mit umfangreichen Kenntnissen zur Verfügung. Auch entwickeln wir für Sie auf Wunsch zusätzlich spezielle Entsorgungskonzepte.

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