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TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege)

Die TRBA 250 „Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege “konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbereichs die Anforderungen der Biostoffverord­nung. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber in soweit davon ausge­hen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind. Wählt der Arbeit­geber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den glei­chen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.

Das Team der MLT bietet Ihnen eine spezielle Beratungsleistung zum Thema Isolierstationen (TRBA 250) und erstellt auf Wunsch spezielle Entsorgungskonzepte für Sie und Ihre Anforderungen.

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